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Technische Marktzutrittsschranken

Technisch gesehen weist zwar ein MVNO ebenso wie ein MNO in bezug auf die Anrufzustellung den von Gutachten und Netzagentur beschriebenen Monopolzustand auf. Anders als ein MNO hat aber ein MVNO ein Eigeninteresse an alternativen Terminierungsszenarien, an denen er u.U. zusätzlich verdienen und zugleich dem Kunden eine wesentlich günstigeres Angebot machen kann. Hierfür sind viele Gestaltungen möglich, von der optionalen Terminierung auf einer Festnetz- oder VOIP-Nummer auf dem Laptop, via Festnetz- oder drahtlosem LAN, später WMAN, bis hin zur bereits erwähnten prinzipiellen Möglichkeit, ein eigenes MVNO-GSM-Gateway zu betreiben. Schließlich wird auch schon gutachterlich [7] die prinzipielle Möglichkeit erwähnt, dass ein MVNO Radionetznutzungsabkommen mit mehreren Mobilfunkbetreibern abschließen könnte.



Martin Weigele 2006-08-15